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BSG, 01.04.2014 - B 8 SO 3/14 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Itzehoe - S 22 SO 142/12
- LSG Schleswig-Holstein - L 9 SO 2/13
- BSG, 01.04.2014 - B 8 SO 3/14 B
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- BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus BSG, 01.04.2014 - B 8 SO 3/14 B
7 Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67). - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 01.04.2014 - B 8 SO 3/14 B
Ob das LSG zutreffend davon ausgehen konnte, mit dem Inkrafttreten des SGB XII sei die im Vergleichsvertrag vereinbarte auflösende Bedingung eingetreten, kann dahinstehen; denn Gegenstand der NZB ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - …
Auszug aus BSG, 01.04.2014 - B 8 SO 3/14 B
Er macht eine Divergenz der Entscheidung des LSG zu der Entscheidung des 11. Senats des Bundessozialgerichts ( BSGE 112, 241 ff = SozR 4-1300 § 59 Nr. 1) geltend. - BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90
Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter …
Auszug aus BSG, 01.04.2014 - B 8 SO 3/14 B
Nach § 48 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung kann der einer Partei beigeordnete Rechtsanwalt beantragen, die Beiordnung aufzuheben, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen (vgl nur Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.10.1991 - XII ZR 212/90 -, NJW-RR 1992, 189 mwN); dies gilt für die Partei gleichermaßen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - L 9 SO 2/13
Hilfe zur Pflege in Form des sogenannten Arbeitgebermodells; …
Auszug aus BSG, 01.04.2014 - B 8 SO 3/14 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29. Mai 2013 - L 9 SO 2/13 - wird als unzulässig verworfen.